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FAQ: Notenbefreiung bei LRS?

Wie wird schlechte Rechtschreibung benotet?

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LRS Erlass: Nachteilsausgleich?

Nachteilsausgleich für Kinder mit einer Lese Rechtschreibschwäche


Kinder brauchen Erfolgserlebnisse. Ist das Lernen durch eine Lernschwäche beeinträchtigt, leiden die Noten, das Selbstvertrauen und die Lernmotivation. Eltern, deren Kinder an einer ausgeprägten LRS leiden, wünschen sich häufig leichtere Lernbedingungen und keine Bewertung der Rechtschreibung. Der LRS Erlass regelt die schulischen Hilfe und Notenbefreiung bei einer Lese-/ Rechtschreibschwäche.

Was dieser Erlass umfasst und welche Vor- und Nachteile dies für betroffene Kinder haben kann, erfahren Sie hier.

LRS Erlass

SCHWIERIGKEITEN IM LESEN, RECHTSCHREIBEN ODER RECHNEN

In jedem Bundesland haben die Kultusministerien verschiedene Regelungen zur schulischen Hilfe und Notenbefreiung für Kinder mit LRS getroffen. In Niedersachsen finden sich diese Regelungen im „Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“. Der Erlass unterscheidet zwei Ausprägungen der Lernschwierigkeiten:


  • "Anfangsschwierigkeiten oder geringerer Grad der Ausprägung der Schwierigkeiten, denen mit Binnendifferenzierung begegnet werden soll [Binnendifferenzierung meint das unterschiedliche Unterrichten von Kindern innerhalb einer Klasse]
  • erhebliche/besondere Schwierigkeiten, denen mit gezielten Maßnahmen (z.B. klassenübergreifendem Förderunterricht) begegnet werden sollen und für die auch eine Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsbewertung (z.B. Notenschutz) zeitweise möglich ist"

 

In besonders begründeten Ausnahmefällen kann also auf Beschluss der Klassenkonferenz der sogenannte Nachteilsausgleich gewährt werden. Das heißt: ist die LRS sehr stark ausgeprägt, können die Kinder Hilfestellungen bekommen und von der Rechtschreibnote befreit werden. "Besondere Fördermaßnahmen sollen vorgesehen werden, wenn erhebliche Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen festgestellt werden.

Dies gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler

  • in den Schuljahrgängen 1 und 2, denen die grundlegenden Voraussetzungen für den Schriftspracherwerb und den Erwerb der Grundrechenarten noch fehlen;
  • in den Schuljahrgängen 3 und 4, deren Leistungen im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen;
  • in den Schuljahrgängen 5 bis 10, wenn in Einzelfällen besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen bisher nicht behoben werden konnten“

DER NACHTEILSAUSGLEICH

Kinder mit einer Lese-/Rechtschreibschwäche zeigen nicht nur eine schlechtere Rechtschreibung, sondern eine grundsätzliche Beeinträchtigung der Schriftsprache, welche wesentlicher Bestandteil der meisten Schulfächer ist. Schüler mit LRS haben also einen Nachteil gegenüber ihren Mitschülern. Dieser Nachteil soll ausgeglichen werden. Die Klassenkonferenz beschließt eine stufenweise vorzunehmende Hilfe für betroffene Kinder. Hilfestellungen im Unterricht und Förderunterricht gehen einer geänderten Notengebung voraus. „Als Nachteilsausgleich sind Maßnahmen denkbar wie:

  • Ausweitung der Arbeitszeit , z. B. bei Klassenarbeiten,
  • Bereitstellen von technischen und didaktischen Hilfsmitteln (z.B. Audiohilfen und Computer),
  • Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen (z.B. Lesepfeil, größere Schrift, optisch klar strukturierte Tafelbilder und Arbeitsblätter).“

Konkrete Beispiele für den Nachteilsausgleich:

Tim liest langsam und stockend. Durch das mühsame Erlesen einzelner Worte versteht er oftmals Aufgaben oder den Zusammenhang von Texten nicht. Mögliche Hilfestellungen:

....

  • Mehr Zeit zum Lesen
  • Vorlesen der Aufgabe
  • anders strukturierte Arbeitsblätter
  • Lesetexte mit Silbenaufbau

Fabian schreibt langsam und unleserlich. Er macht viele Rechtschreibfehler. Mögliche Hilfestellungen:

  • Mehr Zeit zum Schreiben und Korrigieren
  • Mündliches Abfragen
  • Nutzen von Rechtschreibhilfen
  • Wechsel von Schreibschrift auf Druckschrift

NOTENBEFREIUNG BEI LRS

Lehrer richten sich bei der Benotung nach den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung. Diese sind grundsätzlich für alle Schüler gleich. Wurden jedoch „besondere Schwierigkeiten“ festgestellt, kann auf Beschluss der Klassenkonferenz eine veränderte Benotung als Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung bestimmt werden:

  • "Einordnen der schriftlichen und mündlichen Leistung unter dem Aspekt des erreichten individuellen Lernstands mit pädagogischer Würdigung von Anstrengungen und Lernfortschritten vor allem in der Grundschule,
  • stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in Deutsch und in den Fremdsprachen,
  • Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung nicht nur im Fach Deutsch, sondern auch in anderen Fächern und Lernbereichen, 
  • Nutzung des pädagogischen Ermessensspielraumes und zeitweise Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistung in Klassenarbeiten während der Förderphase.

 

Alle Abweichungen von den üblichen Bewertungsregelungen müssen ihre Grundlage in den individuellen Förderplänen/Lernplänen der Schülerinnen und Schüler haben und dokumentiert sein.“ Das Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung wird im Zeugnis formuliert: "Auf Beschluss der Klassenkonferenz vom ... ist im Lesen/Rechtschreiben/Rechnen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung im Schulhalbjahr/Schuljahr abgewichen worden." Dies gilt jedoch nicht für die Abschlusszeugnisse: “Die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -bewertung sind in den Zeugnissen zu vermerken, nicht jedoch in Abgangs- und Abschlusszeugnissen; bei diesen gelten die allgemeinen Grundsätze der Leistungsbewertung. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers in Abgangs- oder Abschlusszeugnissen auf das Vorliegen besonderer Schwierigkeiten im Rechtschreiben hingewiesen werden.”

Vor- und Nachteile des NACHTEILSAUSGLEICH BEI LRS

Beim Nachteilsausgleich geht es darum, Kindern mit einer Lese-/Rechtschreibschwäche schulische Hilfestellungen zu ermöglichen, so dass Betroffene keinen Nachteil durch die LRS haben. Die Hilfestellungen oder auch veränderte Notengebung  im Rahmen des Nachteilsausgleiches kann für einzelne Kinder sehr vorteilhaft sein, birgt aber auch zu überdenkende Nachteile. Es sollte genau überprüft werden, ob es für das betroffene Kind hilfreich und richtig ist, den Nachteilsausgleich zu beantragen. Ein Nachteilsausgleich ist nur dann sinnvoll, wenn das Kind gleichzeitig eine gute Förderung erhält.

Mögliche Vorteile des Nachteilsausgleichs

  • Schulische Unterstützung: Ist der Nachteilsausgleich gewährt, werden die Kinder mit individuellen Förderplänen entlastet und im Lernen unterstützt. Dies kann die Lernmotivation des Kindes verbessern.
  • Psychische Entlastung: Kinder mit einer LRS leiden oftmals unter den schlechten Rechtschreibnoten in Diktaten, Bemerkungen unter Aufsätzen oder dem Gefühl des Versagens beim Vorlesen. Fällt dieser Leistungsdruck weg, geht es den Kindern psychisch besser.
  • Entlastung der häuslichen Übungssituation: Eltern, deren Kind eine LRS aufweist, üben zu Hause häufig viel und erleben, ähnlich wie das betroffene Kind, eine belastende Leistungssituation. Ist der Zwang mit dem Kind zu Hause zu üben reduziert, entspannt sich die Eltern-Kind-Situation.

Mögliche Nachteile des Nachteilsausgleichs

  • Probleme mit Mitschülern: Wird ein Kind vorteilhafter benotet, kann dies bei anderen Kindern zu Unverständnis und Neid führen. Jedes Kind muss sich anstrengen und schreibt mitunter schlechte Noten – wird vom Lehrer die Notwendigkeit des Nachteilsausgleiches nicht gut vermittelt, haben die Mitschüler kein Verständnis und zeigen dies dem betroffenen Kind.
  • Lernunlust: Hat das Kind bislang unter den schlechten Noten gelitten, macht es mit dem Nachteilsausgleich unter Umständen die Erfahrung, dass es so schlecht ist, dass es eh nicht benotet wird. Ein Lernen scheint für das Kind dann unnötig – Rechtschreibung kann es ja eh nicht.
  • Der Nachteilsausgleich wird im Zeugnis formuliert.
  • Notenbefreiung als „Freifahrtschein“: Beim Nachteilsausgleich geht es nicht darum, dem Kind zu bestätigen, dass es die Rechtschreibung eben nicht lernen kann, sondern es geht um die psychische Entlastung und Verbesserung der schulischen Leistungssituation. Wird dies jedoch falsch aufgefasst, wird die professionelle Förderung als weniger wichtig betrachtet. Dies kann fatale Auswirkungen auf die weitere schulische und persönliche Entwicklung des Kindes haben.

 

Zur Seite des Niedersächsischen Kultusministerums: Erlass "Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen"        

 

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