Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht gedeckt werden können.
Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt grundsätzlich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren.